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   BGH, 28.10.2015 - AnwZ (Brfg) 31/14   

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https://dejure.org/2015,38099
BGH, 28.10.2015 - AnwZ (Brfg) 31/14 (https://dejure.org/2015,38099)
BGH, Entscheidung vom 28.10.2015 - AnwZ (Brfg) 31/14 (https://dejure.org/2015,38099)
BGH, Entscheidung vom 28. Oktober 2015 - AnwZ (Brfg) 31/14 (https://dejure.org/2015,38099)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Zur Frage, ob sich ein Rechtsanwalt, der mehrere Fachanwaltstitel führt, zugleich als "Spezialist" bezeichnen darf

  • IWW

    § 7 Abs. 2 BORA, § 7 Abs. 1 BORA, § 7 BORA, § 43c BRAO, § 112e Satz 2 BRAO, § 124a Abs. 5 Satz 5 VwGO

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Bezeichnung als Spezialist bei Verwendung dieses Begriffs durch einen Fachanwalt für Erbrecht

  • rewis.io

    (Verwaltungsrechtliche Anwaltssache: Bezeichnung eines Rechtsanwalts als "Spezialist für Erbrecht"

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BORA § 7 Abs. 2
    Zulässigkeit der Bezeichnung als Spezialist bei Verwendung dieses Begriffs durch einen Fachanwalt für Erbrecht

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Wann darf sich Anwalt "Spezialist" nennen?

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Spezialist für Erbrecht

  • juris.de (Kurzinformation)

    BGH-Berufungszulassung: Fachanwalt und zugleich Spezialist - geht das?

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 24.07.2014 - I ZR 53/13

    Spezialist für Familienrecht - Wettbewerbsverstoß: Werbung eines Rechtsanwalts

    Auszug aus BGH, 28.10.2015 - AnwZ (Brfg) 31/14
    Der angesprochene Rechtsverkehr könnte verkennen, dass ein "Fachanwalt" seine besonderen Kenntnisse und Erfahrungen in einem förmlichen Prüfungsverfahren bei der zuständigen Rechtsanwaltskammer nachgewiesen hat, während die Bezeichnung "Spezialist" allein auf der Selbsteinschätzung des werbenden Anwalts beruht (vgl. BGH, Urteil vom 24. Juli 2014 - I ZR 53/13, NJW 2015, 704 Rn. 17).
  • BVerfG, 28.07.2004 - 1 BvR 159/04

    Werbung eines Rechtsanwalts mit der Bezeichnung "Spezialist für Verkehrsrecht" im

    Auszug aus BGH, 28.10.2015 - AnwZ (Brfg) 31/14
    Zugleich wehrt er so die Inanspruchnahme in sonstigen Materien weitgehend ab; es handele sich dann aber um eine "dauerhafte Einengung der Berufstätigkeit", welche mit dem Begriff der Fachanwaltsbezeichnung nicht ausgedrückt werden könne (BVerfG, NJW 2004, 2656, 2658).
  • AGH Nordrhein-Westfalen, 07.03.2014 - 2 AGH 20/12

    Anforderungen an die Verwendung der Bezeichnung "Spezialist" durch einen

    Auszug aus BGH, 28.10.2015 - AnwZ (Brfg) 31/14
    Das Urteil des Anwaltsgerichtshofs (BRAK-Mitt. 2014, 318) stellt indes höhere Anforderungen an einen "Spezialisten".
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